Anwaltskanzlei für Arzthaftung und Pflegeschaden

  
Personenschaden




Neben dem Arzthaftungsrecht vertreten wir Mandanten, denen schwere Schäden an ihrer Person entstanden sind z. b. durch

  • private Unfälle und Körperverletzung
  • Verletzung der Verkehrssicherungspflichten
  • Körperschäden bei Tierhalterhaftung (Hundebiss)


Wir machen die entstandenen Körperschaden und Schadensersatzansprüche gegenüber der zuständigen gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend und setzen diese gegebenenfalls auch gerichtlich durch. Nutzen Sie das Kontaktformular für die unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles.